Archiv: Unterschied zwischen den Versionen

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*[[Media:UStVA-2009_Anleitung.pdf|Anleitung zur Umsatzsteuervoranmeldung 2009]]
 
*[[Media:UStVA-2009_Anleitung.pdf|Anleitung zur Umsatzsteuervoranmeldung 2009]]
 
*[[Media:UStVA-2009.pdf|Umsatzsteuer-Voranmeldung Formular 2009]]
 
*[[Media:UStVA-2009.pdf|Umsatzsteuer-Voranmeldung Formular 2009]]
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==Umsatzsteuerschlüsselvorbelegung==
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*[[Media:Umsatzsteuervorbelegung_Landwirtschaft.pdf|Konten des Kontenrahmens Landwirtschaft]]
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*[[Media:Umsatzsteuervorbelegung_Gartenbau.pdf|Konten des Kontenrahmens Gartenbau]]
  
 
=Einnahmenüberschussrechnung Anlage EÜR=
 
=Einnahmenüberschussrechnung Anlage EÜR=

Version vom 12. Dezember 2013, 18:29 Uhr

Im Archiv finden Sie Unterlagen, die nicht mehr aktualisiert werden aber zum Teil durchaus noch gültige Informationen enthalten.

Umsatzsteuer

Bevor Sie die erste UStVA auf elektronischem Weg an das Finanzamt übermitteln, muss für jeden Unternehmer eine Teilnahmeerklärung an das für den Unternehmer zuständige Finanzamt gesendet werden. Benutzen Sie bitte das folgende Formular:


Die Abgabe der UStVA in Papierform wird nur mit einer Ausnahmegenehmigung der Finanzbehörde anerkannt. Die entsprechenden Formulare bzw. Vordrucke können Sie bei Ihrem Finanzamt anfordern.
Hier ein Screenshot vom Formular-Management-System des Bundesfinanzministeriums: Bild:Screenshot BFA.png

Einige Formulare konnten wir für Sie "sicherstellen":

Umsatzsteuerschlüsselvorbelegung

Einnahmenüberschussrechnung Anlage EÜR

Für Wirtschaftsjahre, deren Beginn nach dem 31.12.2004 liegt, muss die Einnahmenüberschussrechnung als Anlage EÜR abgegeben werden, wenn die Betriebseinnahmen eine Grenze, z.T. 17.500 €, überschreiten.

Handbücher