Archiv

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Im Archiv finden Sie Unterlagen, die nicht mehr aktualisiert werden aber zum Teil durchaus noch gültige Informationen enthalten.

Umsatzsteuer

Bevor Sie die erste UStVA auf elektronischem Weg an das Finanzamt übermitteln, muss für jeden Unternehmer eine Teilnahmeerklärung an das für den Unternehmer zuständige Finanzamt gesendet werden. Benutzen Sie bitte das folgende Formular:


Die Abgabe der UStVA in Papierform wird nur mit einer Ausnahmegenehmigung der Finanzbehörde anerkannt. Die entsprechenden Formulare bzw. Vordrucke können Sie bei Ihrem Finanzamt anfordern.
Hier ein Screenshot vom Formular-Management-System des Bundesfinanzministeriums: Bild:Screenshot BFA.png

Einige Formulare konnten wir für Sie "sicherstellen":

Umsatzsteuerschlüsselvorbelegung

Einnahmenüberschussrechnung Anlage EÜR

Für Wirtschaftsjahre, deren Beginn nach dem 31.12.2004 liegt, muss die Einnahmenüberschussrechnung als Anlage EÜR abgegeben werden, wenn die Betriebseinnahmen eine Grenze, z.T. 17.500 €, überschreiten.

Handbücher