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=Einnahmenüberschussrechnung Anlage EÜR=
 
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Für Wirtschaftsjahre, deren Beginn nach dem 31.12.2004 liegt, muss die Einnahmenüberschussrechnung als Anlage EÜR abgegeben werden, wenn die Betriebseinnahmen eine Grenze, z.T. 17.500 €, überschreiten.
 
Für Wirtschaftsjahre, deren Beginn nach dem 31.12.2004 liegt, muss die Einnahmenüberschussrechnung als Anlage EÜR abgegeben werden, wenn die Betriebseinnahmen eine Grenze, z.T. 17.500 €, überschreiten.
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*Anlage EÜR 2012
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**[[media:EUR_Formular_2012.pdf|Vordruck zum Drucken und Ausfüllen]]
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**[[media:EUR_Anleitung_2012.pdf|Anleitung zum Ausfüllen der Anlage EÜR]]
 
*Anlage EÜR 2008
 
*Anlage EÜR 2008
 
**[[media:EUR_Formular_2008.pdf|Vordruck zum Drucken und Ausfüllen]]
 
**[[media:EUR_Formular_2008.pdf|Vordruck zum Drucken und Ausfüllen]]

Version vom 2. Mai 2013, 14:29 Uhr

Im Archiv finden Sie Unterlagen, die nicht mehr aktualisiert werden aber zum Teil durchaus noch gültige Informationen enthalten.

Formulare zur Umsatzsteuer

Die Abgabe der UStVA in Papierform wird nur mit einer Ausnahmegenehmigung der Finanzbehörde anerkannt. Die entsprechenden Formulare bzw. Vordrucke könne Sie bei Ihrem Finanzamt anfordern.
Zum Vergleichen und Stöbern:

Einnahmenüberschussrechnung Anlage EÜR

Für Wirtschaftsjahre, deren Beginn nach dem 31.12.2004 liegt, muss die Einnahmenüberschussrechnung als Anlage EÜR abgegeben werden, wenn die Betriebseinnahmen eine Grenze, z.T. 17.500 €, überschreiten.

Handbücher