Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern in PersG

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Bei der Überführung eines einzelnen Wirtschaftsguts handelt es sich um eine Entnahme aus dem abgebenden Betriebsvermögen, die mit dem Buchwert anzusetzen ist, wenn die Voraussetzungen des § 6 Abs. 5 EStG erfüllt sind. Bei der Aufnahme des Wirtschaftsguts aus dem abgebenden Betriebsvermögen handelt es sich um eine Einlage.

Beispiel: Einzelunternehmer Meier ist gleichzeitig Gesellschafter bei der Meier & Söhne GbR. Ein unbebautes Grundstück mit Buchwert von 60.000 EURO soll nun von der GbR genutzt werden


Buchungssatz zur Entnahme aus dem Einzelunternehmen:

Buchungsart: Abschlussbuchung
Finanzkonto: 20800 Unbare Entnahmen Unternehmer
Sachkonto: 99100 Grund und Boden
Umsatz: 60.000,00
Beleg: 999
Datum (Dat2): 01.01.
Text: Entnahme Grundstück
Gewicht [dt]:
Stück:
KSt/USt/Strn: / /


a) Herr Meier bleibt aber Alleineigentümer. Das Grundstück wird in sein Sonderbetriebsvermögen der GbR eingebracht (zum Buchwert)

Buchungssatz zur Einlage ins Sondervermögen (Sonderbilanz – Rechtsform Mitunternehmer):

Buchungsart: Abschlussbuchung
Finanzkonto: 20000 Bilanzein- u. -ausbuch. (unbar)
Sachkonto: 97100 Grund und Boden
Umsatz: -60.000,00
Beleg: 999
Datum (Dat2): 01.01.
Text: Einlage Grundstück
Gewicht [dt]:
Stück:
KSt/USt/Strn: / /


b) Bei Einlage ins Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft sieht der Buchungssatz bei der GbR wie folgt aus:

Buchungsart: Abschlussbuchung
Finanzkonto: 20001 Bilanzein- u. -ausbuch. (unbar)
Sachkonto: 97100 Grund und Boden
Umsatz: -60.000,00
Beleg: 999
Datum (Dat2): 01.01.
Text: Einlage Grundstück
Gewicht [dt]:
Stück:
KSt/USt/Strn: / /


Anmerkung: Bei a + b ist Erfassung des Grund und Boden in der Anlagenbuchhaltung erforderlich.