Gesellschafterdarlehen

Aus WikingWiki
Version vom 21. März 2024, 12:58 Uhr von SHoffmann (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Gesellschafterdarlehen müssen in der Handelsbilanz grundsätzlich als Verbindlichkeit passiviert werden. Aufgrund der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für d…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springenZur Suche springen

Gesellschafterdarlehen müssen in der Handelsbilanz grundsätzlich als Verbindlichkeit passiviert werden. Aufgrund der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz sind Gesellschafterdarlehen auch in der Steuerbilanz der Gesellschaften als Verbindlichkeit zu passivieren.

Buchungsbeispiel für Konten 17450, 17480, 17490 Verbindl. geg. Gesellschafter

Wichtig: bei diesen Konten ist die E-Bilanz Zusatzinformation anzugeben, damit die Position korrekt zugeordnet werden kann, ansonsten kommt es zur Gewinndifferenz.

Finanzkonto: 13000 Banken
Sachkonto: 17480 Verb. Gesellschafter (RL 1-5 J.)
Umsatz: 10.000,00
Beleg: 999
Datum (Dat2): 01.04.
Text: Darlehen Gesellschafter TH
Gewicht [dt]:
Stück:
KSt/USt/Strn: / /

Konto 17480