Archiv: Unterschied zwischen den Versionen

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Einige Formulare konnten wir für Sie "sicherstellen":
 
Einige Formulare konnten wir für Sie "sicherstellen":
*[[Media:UStVA-2014_Anleitung.pdf|Anleitung zur Umsatzsteuervoranmeldung 2011]]
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*[[Media:UStVA-2014_Anleitung.pdf|Anleitung zur Umsatzsteuervoranmeldung 2014]]
*[[Media:UStVA-2014.pdf|Umsatzsteuer-Voranmeldung Formular 2011]]
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*[[Media:UStVA-2014.pdf|Umsatzsteuer-Voranmeldung Formular 2014]]
*[[Media:UStVA-2013_Anleitung.pdf|Anleitung zur Umsatzsteuervoranmeldung 2011]]
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*[[Media:UStVA-2013_Anleitung.pdf|Anleitung zur Umsatzsteuervoranmeldung 2013]]
*[[Media:UStVA-2013.pdf|Umsatzsteuer-Voranmeldung Formular 2011]]
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*[[Media:UStVA-2013.pdf|Umsatzsteuer-Voranmeldung Formular 2013]]
 
*[[Media:UStVA-2011_Anleitung.pdf|Anleitung zur Umsatzsteuervoranmeldung 2011]]
 
*[[Media:UStVA-2011_Anleitung.pdf|Anleitung zur Umsatzsteuervoranmeldung 2011]]
 
*[[Media:UStVA-2011.pdf|Umsatzsteuer-Voranmeldung Formular 2011]]
 
*[[Media:UStVA-2011.pdf|Umsatzsteuer-Voranmeldung Formular 2011]]

Version vom 4. Dezember 2013, 12:49 Uhr

Im Archiv finden Sie Unterlagen, die nicht mehr aktualisiert werden aber zum Teil durchaus noch gültige Informationen enthalten.

Formulare zur Umsatzsteuer

Die Abgabe der UStVA in Papierform wird nur mit einer Ausnahmegenehmigung der Finanzbehörde anerkannt. Die entsprechenden Formulare bzw. Vordrucke könne Sie bei Ihrem Finanzamt anfordern.
Hier ein Screenshot vom Formular-Management-System des Bundesfinanzministeriums: Bild:Screenshot BFA.png

Einige Formulare konnten wir für Sie "sicherstellen":

Einnahmenüberschussrechnung Anlage EÜR

Für Wirtschaftsjahre, deren Beginn nach dem 31.12.2004 liegt, muss die Einnahmenüberschussrechnung als Anlage EÜR abgegeben werden, wenn die Betriebseinnahmen eine Grenze, z.T. 17.500 €, überschreiten.

Handbücher