Verschrottung Anlagegut: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 28. April 2026, 18:25 Uhr

Ein Wirtschaftsgut, das noch in der Anlagenbuchhaltung mit einem Restbuchwert von € 1,00 geführt wird, soll verschrottet werden. Dieser Vorgang wird nur in der Anlagenbuchhaltung unter „Abgang:“ mit der Abgangsart „Verkauf (Vollabgang)“ ohne Erlös gekennzeichnet und nicht als „Entnahme (Vollabgang)“ gebucht. Eine Buchung in der Finanzbuchhaltung erfolgt nicht.