Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern in PersG: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 21. März 2024, 13:32 Uhr
Bei der Überführung eines einzelnen Wirtschaftsguts handelt es sich um eine Entnahme aus dem abgebenden Betriebsvermögen, die mit dem Buchwert anzusetzen ist, wenn die Voraussetzungen des § 6 Abs. 5 EStG erfüllt sind. Bei der Aufnahme des Wirtschaftsguts aus dem abgebenden Betriebsvermögen handelt es sich um eine Einlage.
Beispiel: Einzelunternehmer Meier ist gleichzeitig Gesellschafter bei der Meier & Söhne GbR. Ein unbebautes Grundstück mit Buchwert von 60.000 EURO soll nun von der GbR genutzt werden
Buchungssatz zur Entnahme aus dem Einzelunternehmen:
Buchungsart: | Abschlussbuchung | |
Finanzkonto: | 20800 Unbare Entnahmen Unternehmer | |
Sachkonto: | 99100 Grund und Boden | |
Umsatz: | 60.000,00 | |
Beleg: | 999 | |
Datum (Dat2): | 01.01. | |
Text: | Entnahme Grundstück | |
Gewicht [dt]: | ||
Stück: | ||
KSt/USt/Strn: | / / |
a) Herr Meier bleibt aber Alleineigentümer. Das Grundstück wird in sein Sonderbetriebsvermögen der GbR eingebracht (zum Buchwert)
Buchungssatz zur Einlage ins Sondervermögen (Sonderbilanz – Rechtsform Mitunternehmer):
Buchungsart: | Abschlussbuchung | |
Finanzkonto: | 20000 Bilanzein- u. -ausbuch. (unbar) | |
Sachkonto: | 97100 Grund und Boden | |
Umsatz: | -60.000,00 | |
Beleg: | 999 | |
Datum (Dat2): | 01.01. | |
Text: | Einlage Grundstück | |
Gewicht [dt]: | ||
Stück: | ||
KSt/USt/Strn: | / / |
b) Bei Einlage ins Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft sieht der Buchungssatz bei der GbR wie folgt aus:
Buchungsart: | Abschlussbuchung | |
Finanzkonto: | 20001 Bilanzein- u. -ausbuch. (unbar) | |
Sachkonto: | 97100 Grund und Boden | |
Umsatz: | -60.000,00 | |
Beleg: | 999 | |
Datum (Dat2): | 01.01. | |
Text: | Einlage Grundstück | |
Gewicht [dt]: | ||
Stück: | ||
KSt/USt/Strn: | / / |
Anmerkung: Bei a + b ist Erfassung des Grund und Boden in der Anlagenbuchhaltung erforderlich.