Gesellschafterdarlehen: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 21. März 2024, 12:58 Uhr
Gesellschafterdarlehen müssen in der Handelsbilanz grundsätzlich als Verbindlichkeit passiviert werden. Aufgrund der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz sind Gesellschafterdarlehen auch in der Steuerbilanz der Gesellschaften als Verbindlichkeit zu passivieren.
Buchungsbeispiel für Konten 17450, 17480, 17490 Verbindl. geg. Gesellschafter
Wichtig: bei diesen Konten ist die E-Bilanz Zusatzinformation anzugeben, damit die Position korrekt zugeordnet werden kann, ansonsten kommt es zur Gewinndifferenz.
Finanzkonto: | 13000 Banken | |
Sachkonto: | 17480 Verb. Gesellschafter (RL 1-5 J.) | |
Umsatz: | 10.000,00 | |
Beleg: | 999 | |
Datum (Dat2): | 01.04. | |
Text: | Darlehen Gesellschafter TH | |
Gewicht [dt]: | ||
Stück: | ||
KSt/USt/Strn: | / / |